Erfährt Ihr Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung eventuell berechtigt, einen Abzug „Neu für Alt“ vorzunehmen. Wird eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, z.B. durch den Einbau eines komplett neuen Motors, ist damit eine Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs verbunden, die Sie sich schadensmindernd anrechnen lassen müssen. Das heißt konkret, dass sich … Der Abzug Neu für Alt weiterlesen
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